Art der LeistungGesetzliche GrundlageAnmerkungZusatzinformation

Bürgergeld

SGB II, Abschnitt 2; § 22

Bedarfe für Unterkunft und Heizung

  • Übernommen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Wohnung und Heizung, sofern diese angemessen sind.
  • Im SGB II gilt, dass alle Maßnahmen an dem vorrangigen Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt orientiert sind.
Sozialhilfe  

SGB XII, 3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt, 4. Abschnitt; § 35

Bedarfe für Unterkunft und Heizung

 
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB XII: alte Menschen, erwerbsgeminderte Personen und Menschen mit Behinderung - sollen möglichst in ihrer Wohnung und ihrer angestammten Wohnumgebung verbleiben können
Grundsicherung im Alter SGB XII, 4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  
  • Die Grundsicherung nach dem vierten Kapitel des SGB XII ersetzt das dritte Kapitel (s.o), wenn entweder aus Altersgründen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht erwartet werden kann, dass sich an der materiellen Notlage eines Menschen etwas ändert.
Wohngeld  Wohngeldgesetz
  • Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII können kein Wohngeld beantragen

Wohnberechtigungs-schein (WBS)

 

Wohnraumförderungsgesetz

§ 27 Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte

 
  • Der WBS ermöglicht Zugang zu staatlich gefördertem Wohnraum.
  • Anspruch auf einen WBS haben Haushalte, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.

 

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