Die Anzahl der Haftentlassenen, die auf Transferleistungen angewiesen ist, ist sehr hoch. Die Kategorie Einkommen/Sicherung des Lebensunterhaltes hat daher eine besondere Relevanz für die Zielgruppe.

Eine Haftentlassung stellt ein besonderes Integrationshemmnis dar. Einige Behörden haben für diese Fälle gesonderte Ansprechpartner/-innen. Im Jobcenter beispielsweise gibt es das Fallmanagement und in der Agentur für Arbeit seit August 2012 die interne, ganzheitliche Integrationsberatung (INGA).

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)

Institution

Jobcenter

Erforderliche Unterlagen 
  • Nach Haftantritt muss schnellstmöglich eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter gesendet werden, wenn bereits SGB II-Bezug besteht
  • Antrag inkl. aller Nachweise
  • Personalausweise oder Reisepässe und aktuelle Anmeldebestätigung sämtlicher Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Nachweis über den gültigen Aufenthaltstitel jeder Person (wenn nötig)
  • Meldebescheinigung (bei Umzug oder wenn kein Personalausweis vorhanden ist)
  • Krankenversicherungsnummer (aller Personen)
  • Sozialversicherungsausweis (aller Personen)
  • Rentenversicherungsnummer (aller Personen)
  • Geburtsurkunden bei Neugeborenen
  • Arbeitsbescheinigung (bei Meldung nach einer Beschäftigung)
  • Stellungnahme zum Kündigungsgrund
  • Nachweis Vermögen
  • Nachweis Einkommen
  • Nachweis Kosten Unterkunft (Mietvertrag, Zuweisung Wohnheimplatz)
  • Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit
  • Bei Jugendlichen unter 25 Jahren: Kindergeldbescheid
  • Haftentlassungsschein
Hinweise Inhaftierte haben keinen Anspruch auf Leistungen, da sie sich in einer stationären Einrichtung befinden.

 

Sozialhilfe nch SGB XII, z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Eingliederungshilfe

Institution

Sozialämter der Bezirke

Erforderliche Unterlagen 
  • Personalausweis
  • Nachweise über Einkommen und monatlich anfallende Ausgaben
  • Kontoauszüge
  • ggfs. weitere Belege je nach Art der  (z. B. ärztliche Gutachten). Was genau vorzulegen ist, erfahren Antragstellende im jeweiligen Sozialamt

 

Arbeitslosmeldung und Beantragung ALG I

Institution

Agentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen 
  • Letztes Schulzeugnis
  • Nachweis über Arbeits und- Ausbildungsverhältnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • ggfs. Zertifikate
  • Führerschein
  • Arbeitsbescheinigung JVA
  • Lebenslauf
  • Bescheinigung der Krankenkasse
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass und Meldebestätigung)
  • Kontoauszüge
  • "Arbeitspaket" für die Vermittler
  • Antrag auf Leistungen

 

Maßnahme (Qualifizierung, Umschulung), Kostenübernahme

Institution

Maßnahmeträger

Erforderliche Unterlagen

ggfs. Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

 

Maßnahme (Arbeitsgelegenheit)

Institution

Jobcenter

Erforderliche Unterlagen

Vermittlungsvorschlag bei der Arbeitsgelegenheit

 

Arbeitsaufnahme

Institution

Arbeitgeber:in

Erforderliche Unterlagen
  • Lohnsteueridentifikationsnummer
  • Sozialversicherungs- bzw. Rentenversicherungsnummer
  • Lebenslauf
  • Vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über die Steuerklasse
  • Wenn vorhanden, im Vollzug erworbene Zertifikate (z.B. über absolvierte Qualifizierungsmaßnahmen)
  • ggfs. Bescheinigung "Belehrung nach nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43" (ehemals "Rote Karte"/ Gesundheitspass)
  • ggfs. polizeiliches Führungszeugnis

  

Rente

Institution

Rentenversicherung

Erforderliche Unterlagen 
  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
  • Rentenversicherungsnummer
  • Anschrift der derzeitigen Krankenkasse und die Versichertennummer
  • Lohnsteueridentifikationsnummer
  • Internationale Kontonummer: BIC und IBAN (s. Kontoauszug)
  • ggfs. Nachweise über Bezug von Sozialleistungen
  • ggfs. Geburtsurkunde/-n des Kindes /der Kinder
  • letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (falls vorhanden)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (auch wenn diese bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind)
  • Wenn eine Person Ihres Vertrauens den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde

 

 

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